Allgemeine Geschäftsbedingungen Pferdenphysiotherapie BLUE HORSES
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für das Vertragsverhältnis
zwischen Pferdephysiotherapie BLUE HORSES und der Tierbesitzerin/ dem Tierbesitzer, Tierhalter*in,
Tiereigentümer*in, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter*in“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrags
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/ die Tierhalterin das Angebot von Pferdephysiotherapie BLUE HORSES bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Pferdephysiotherapie BLUE HORSES zum Zwecke der Beratung, Diagnose, und Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen Pferdephysiotherapie BLUE HORSES und dem Kunden/ der Kundin. Auch bei einer mündlichen, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das Honorar ist für die jeweilige Dienstleistung und ebenfalls, wie beim Tierarzt*in, kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und § 612 AGB sowie auf Grundlagen der AGB. Der Tierhalter/ die Tierhalterin hat das Recht, aus den vorgestellten Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters/ der Tierhalterin abhängt, übernimmt die Pferdetherapeutin keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels. Die Pferdephysiotherapie BLUE HORSES behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter/ die Tierhalterin seiner/ihrer Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die Pferdephysiotherapie BLUE HORSES aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Pferdephysiotherapie BLUE HORSES für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 3 Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter/ die Tierhalterin verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten therapeutischen Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche, ab einer Anfahrt von 10 km, mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Dieses Entgelt für die Leistungen durch Pferdephysiotherapie BLUE HORSES richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort und in bar zu entrichten. Eine Rechnungsstellung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich. Soweit nicht anders vereinbart, stellt Pferdephysiotherapie BLUE HORSES nach Beendigung der Behandlung eine Schlussrechnung. Diese ist per sofort-Überweisung oder bar, sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.
§ 4 Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter/ die Pferdehalterin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter/ die Tierhalterin bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer/ der Tierbesitzerin keine Kosten. Bei Unterschreitung von 48 Stunden vor Termin, kann Pferdephysiotherapie BLUE HORSES die Behandlung i.H.v. 50% trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann Pferdephysiotherapie BLUE HORSES die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter/ die Tierhalterin kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. Pferdephysiotherapie BLUE HORSES kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal i.H.v. 75% in Rechnung stellen.
§ 5 Aufzeichnungen und Daten
Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum von Pferdephysiotherapie BLUE HORSES. Der Tierhalter/ die Tierhalerin hat jedoch Anspruch auf die Herausgabe der Befundungsergebnisse. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.
§ 6 Informationspflichten
Der Tierhalter/ die Tierhalterin ist verpflichtet zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte*innen, Homöopathen*innen, etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können. Verhält sich das Pferd vor oder während der Behandlung aggressiv und oder verängstigt behält sich BLUE HORSES vor, die Therapie unverzüglich im Sinne des Tieres zu beenden.
§ 7 Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers
Ist ein Tierhalter/ eine Tierhalterin bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein/ ihr Einverständnis zur Behandlung seines/ihres Tieres/seiner/ihrer Tiere durch Pferdephysiotherapie BLUE HORSES in seiner/ihrer Abwesenheit, übernimmt Pferdephysiotherapie BLUE HORSES keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in ihrem Beisein.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter/ die Tierhalterin haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Pferdephysiotherapie BLUE HORSES haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zu führen sind, übernimmt Pferdephysiotherapie BLUE HORSES keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt Pferdephysiotherapie BLUE HORSES keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an Pferdephysiotherapie BLUE HORSES gemeldet werden. Tierärzte*innen, Hufbearbeiter*innen, Schmiede*innen, Therapeuten*innen, Zahnspezialisten*innen, Ausbilder*innen, Sattler*innen und Bereiter*innen handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Pferdephysiotherapie BLUE HORSES zusammen arbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter*in entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet Pferdephysiotherapie BLUE HORSES nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet die Pferdephysiotherapie BLUE HORSES hierfür nicht. Pferdephysiotherapie BLUE HORSES garantiert keinen Heilungserfolg. Auf Wunsch wird eine Quittung über den gezahlten Betrag erstellt. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer Regelung, gem. §19 UstG.
§ 8 Datenschutz nach DSGVO
Daten des Patientenbesitzers/ der Patientenbesitzerin sowie des Patienten/ der Patientin werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Tierhalter/ die Tierhalterin auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeutin kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer*in davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Tierhalter hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner/ihrer Patientendatei zu verlangen. Ist die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht.
§ 9 Veröffentlichung von Foto-/und Videomaterial
Hiermit gibt der Tierhalter/die Tierhalterin der Pferdephysiotherapie BLUE HORSES sein/ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von Ihrem Pferd zu Werbezwecken auf der Internetseite, auf Facebook, Instagram und WhatsApp veröffentlicht werden dürfen. Dies geschieht ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Rechtliche Hinweise:
Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behalte ich mir das Recht einer Überweisung an einen Tierarzt/eine Tierärztin, Tierheilpraktiker*in und/oder Huftechniker*in/-schmied*in vor. Die Leistungsbringerin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert. Der Tierhalter/die Tierhalterin wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter/ die Tierhalterin nicht verpflichtet. Die Leistungsbringerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter/ die Tierhalterin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Die Leistungsbringerin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter/ die Tierhalterin, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.